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Steuerberatung
Für Ärzte

Steuerliche Sicherheit für Ihre Praxis

Als Arzt widmen Sie sich täglich der Gesundheit Ihrer Patienten und stehen dabei oft unter hohem Zeitdruck. Da bleibt wenig Raum, sich intensiv mit steuerlichen und finanziellen Angelegenheiten zu beschäftigen. 

Hier kommen wir ins Spiel: Wir bieten eine Steuerberatung, die speziell für die Anforderungen von Ärzten konzipiert ist. Ob Sie eine Praxis kaufen oder verkaufen möchten, in einer Praxisgemeinschaft arbeiten, als angestellter Arzt tätig sind oder Ihre eigene Praxis führen – mit unserer umfassenden Branchenerfahrung unterstützen wir Sie bei all Ihren steuerlichen Fragen und finden gemeinsam praxisnahe Lösungen.

Fachkundige Unterstützung für Ärzte

Unsere langjährige Erfahrung in der Beratung von Ärzten verschiedener Fachrichtungen ermöglicht es uns, individuelle Lösungen für Ihre spezifischen Anforderungen zu entwickeln. Wir wissen, dass sich die steuerlichen und wirtschaftlichen Bedingungen zwischen Allgemeinmedizinern und Fachärzten unterscheiden können und bieten Ihnen daher individuelle Beratung, die genau auf Ihre Situation zugeschnitten ist. 

Allgemeinmediziner und Fachärzte

Gewerbliche Tätigkeiten: Fachärzte, die zusätzliche gewerbliche Leistungen anbieten, wie z. B. den Betrieb eines medizinischen Labors können gewerbesteuerpflichtig sein.

Umsatzsteuer: Bestimmte Leistungen, wie Schönheitsoperationen ohne medizinische Indikation, unterliegen nicht der Umsatzsteuerbefreiung und müssen entsprechend versteuert werden.

Investitionen: Fachärzte investieren oft in teurere, spezialisierte medizinische Geräte, was zu höheren Abschreibungsmöglichkeiten führt.

Spezielle Steuerregelungen für Ärzte

Freiberuflichkeit: Als Arzt gelten Sie in der Regel als Freiberufler und sind von der Gewerbesteuer befreit, solange Sie eigenverantwortlich arbeiten. Gewerbliche Einkünfte können jedoch z. B. beim Betrieb eines Labors entstehen.

Abschreibungen: Hohe Investitionen in medizinisches Equipment können durch eine sorgfältige steuerliche Planung über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Praxisgemeinschaften: Die korrekte Gestaltung von Praxisgemeinschaften ist entscheidend, um keine Gewerbesteuerpflicht auszulösen.

Privateinnahmen: Einnahmen von Privatpatienten oder Selbstzahlern beeinflussen die Steuerlast und erfordern eine sorgfältige Planung.

Förderprogramme und steuerliche Vorteile

KfW-Förderprogramme: Unterstützung bei Praxisgründung oder -übernahme durch zinsgünstige Darlehen.

Landesspezifische Förderungen: Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für Niederlassungen in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten.

Digitalisierungsförderung: Finanzielle Förderprogramme für die Einführung digitaler Praxislösungen, wie z. B. die Einführung von Telematik-Infrastruktur oder elektronische Patientenakten.

Modernisierungszuschüsse: Ärzte, die eine bestehende Praxis übernehmen, können auf Fördermittel für eine Modernisierung zurückgreifen.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

Praxisgründung und -übernahme
Steuerplanung und -optimierung
Buchhaltung und Jahresabschlüsse
Steuererklärungen
Betriebswirtschaftliche Beratung
Lohnbuchhaltung
Finanzbuchhaltung mit Forderungsmanagement
Vertretung gegenüber Finanzbehörden
Factoring-Beratung
Umwelt- & Sozialverantwortung

Steuerliche Unterschiede beim Praxiskauf/-verkauf

Der Kauf oder Verkauf einer Praxis sowie die Führung einer Gemeinschaftspraxis bringen spezielle steuerliche und rechtliche Herausforderungen mit sich.

Unsere Leistungen in diesem Bereich:

Beratung beim Praxiskauf oder -verkauf: Unterstützung bei der Bewertung, steuerlichen Gestaltung und Vertragsprüfung.

Gemeinschaftspraxen: Steuerliche Optimierung und rechtssichere Gestaltung von Kooperationsmodellen, um Gewerbesteuerfallen zu vermeiden.

Angestellte Ärzte: Beratung zu steuerlichen Aspekten von Arbeitsverträgen und Einkommensoptimierung.

Praxisführung: Laufende Beratung zur steuerlichen Optimierung im Praxisalltag.

Ihr informiertes Team für steuerliche Neuerungen

Die Gesundheitsbranche unterliegt ständigen Veränderungen. Wir halten Sie auf dem Laufenden und berücksichtigen aktuelle Entwicklungen in unserer Beratung.

Auswahl an aktuellen Neuerungen für 2024:

eArztbrief: Einführung des elektronischen Arztbriefs und dessen Auswirkungen auf die Praxisorganisation und Datenschutz.

Elektronischer Medikationsplan: Verpflichtende Nutzung und Integration in bestehende Systeme.

Hybrid-DRGs: Änderungen in der Vergütungsstruktur durch Hybrid Diagnosis Related Groups.

TI-Messenger: Einsatz des Telematik-Infrastruktur-Messengers für sichere Kommunikation im Gesundheitswesen.

Was benötigen wir für ein individuelles Angebot? 

  • In welcher Rechtsform (z.B. GmbH oder Einzelunternehmen) sind Sie tätig?
  • Welchen Umsatz haben Sie jährlich?
  • Sind Sie Einnahmenüberschussrechner oder Bilanzierer? 
  • Welche Abrechnungssoftware nutzen Sie?
  • Wie viele Mitarbeiter beschäftigen Sie?
     
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