KI in der Arztpraxis: Steuertipps auf einen Blick
Die Bundesärztekammer nennt sie einen relevanten Wandel für die medizinische Versorgung: Künstliche Intelligenz (KI) hält Einzug in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Automatisierte Anamnese, intelligente Terminplanung, Analyse von Diagnosedaten – das alles ist keine Science-Fiction mehr.
Doch Innovation braucht Planung. Welche Investitionen lohnen sich? Und was lässt sich steuerlich geltend machen?
1. Was kann KI im Gesundheitswesen leisten?
Künstliche Intelligenz gilt als eine der vielversprechendsten Technologien im Gesundheitswesen – und das nicht ohne Grund. In vielen Bereichen kann sie Ärzte, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte bereits heute spürbar entlasten. KI-gestützte Systeme übernehmen Routineaufgaben wie das Erstellen von Arztbriefen per Spracherkennung, unterstützen bei der Auswertung radiologischer Bilddaten oder helfen, Muster in Laborwerten und Verlaufsdaten schneller zu erkennen. Auch die strukturierte Dokumentation in der Patientenakte kann durch KI erheblich vereinfacht werden.
Doch bei aller Begeisterung ist auch eine differenzierte Betrachtung notwendig. Denn der erfolgreiche Einsatz von KI steht und fällt mit der praktischen Umsetzung. Viele Einrichtungen kämpfen noch immer mit unzureichend vernetzten IT-Systemen, fehlenden digitalen Schnittstellen oder lückenhaften Datenstrukturen. Eine KI ist nur so gut wie die Daten, mit denen sie arbeitet – und nur so wirksam wie die Prozesse, in die sie eingebettet ist.
Hinzu kommen ethische und rechtliche Fragen, die bislang nur ansatzweise geklärt sind. Wer haftet, wenn eine KI eine Fehleinschätzung trifft? Wie transparent sind KI-gestützte Entscheidungen gegenüber Patienten und dem behandelnden Fachpersonal? Und wie werden sensible Gesundheitsdaten geschützt, wenn Algorithmen Zugriff auf ganze Fallhistorien erhalten?
Fest steht: KI ist kein Allheilmittel – aber sie kann ein starker Hebel sein, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Für Klinikleitungen, MVZs oder Praxen bedeutet das vor allem: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich strukturell, prozessual und datentechnisch auf die kommenden Jahre vorzubereiten. Denn wer die digitale Infrastruktur heute konsequent ausbaut, wird morgen nicht nur entlastet, sondern auch wettbewerbsfähiger arbeiten.
2. Investitionen steuerlich richtig planen
Viele Ausgaben für KI lassen sich steuerlich geltend machen:
- Wenn Sie eine Spracherkennungssoftware oder eine medizinische Analyse-App anschaffen, zählen diese Kosten zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben.
- Kaufen Sie neue Hardware wie spezielle Server, Tablets oder Scanner für Ihre Praxis, können diese über mehrere Jahre abgeschrieben werden, soweit keine geringwertigen Wirtschaftsgüter vorliegen (AfA).
- Auch Weiterbildungen für Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit neuen KI-Systemen sind steuerlich absetzbar.
Besonders interessant: Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG können Sie bis zu 50 % der geplanten Investitionen (max. 200.000 €) bereits im Vorfeld steuerlich geltend machen – ein Vorteil, gerade für kleinere Praxen mit begrenztem Budget und deren Gewinn nicht mehr als 200.000 € beträgt.
Praxisbeispiel: Eine Praxis investiert 20.000 € in KI-basierte Spracherkennung. Mit dem IAB können 10.000 € davon bereits vor dem Kauf steuerlich geltend gemacht werden – das senkt die Steuerlast sofort.
3. Datenschutz & Dokumentation im Blick behalten
Der Einsatz von KI verändert die Arbeitsprozesse – und damit auch die Anforderungen an Datenschutz und interne Abläufe. Das muss nachvollziehbar dokumentiert sein, vor allem gegenüber dem Finanzamt oder bei Betriebsprüfungen. Wir sorgen gemeinsam mit IT-Partnern dafür, dass die Dokumentation fachlich korrekt, vollständig und prüfungssicher ist.
Fazit
Wer sich mit dem Thema KI beschäftigt, entdeckt schnell: Die Systeme bringen konkrete Vorteile – aber auch neue Anforderungen. Wer vorausschauend investiert, kann nicht nur seine Praxis modernisieren, sondern dabei auch steuerlich profitieren. Und genau dabei begleiten wir Sie: verständlich, vorausschauend und auf Ihre Branche zugeschnitten.
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch: steuerkanzlei@terworth.de
Mehr zu unseren Leistungen für Ärzte finden Sie hier: https://www.steuerberater-heilberuf.de/aerzte.html
Quelle:
Bundesärztekammer: Whitepaper KI in der Medizin
Dies ist ein Test der Firma bitloft.