Steuerberater für Pflegedienste | Terworth & Partner  

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Steuerberater Für
Pflegedienste

Steuerberater für Pflegedienste - bundesweit & digital

Wir sind spezialisiert auf die Steuerberatung für ambulante Pflegedienste. Von der Lohnabrechnung über die PBV-konforme Buchhaltung bis zur steuerlichen Gestaltung unterstützen wir Pflegedienste deutschlandweit – digital, effizient und verständlich.


Als Steuerberater für Pflegedienste kümmern wir uns um Ihre gesamte Lohn- und Finanzbuchhaltung – damit Sie sich voll auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.


Nicht zuletzt durch den demografischen Wandel erlebt die Pflegebranche seit Jahren einen massiven Aufschwung. Was einst mit wenigen Pflegekräften begann, hat sich vielerorts zu komplexen ambulanten Strukturen mit großem Fuhrpark und Schichtsystemen entwickelt.
Die Folge: hoher Verwaltungsaufwand – insbesondere bei Lohnabrechnungen mit Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen. Wir behalten für Sie den Überblick.
 

Vertrauensvolle Beratung durch Steuerberaterin für ambulante Pflegedienste

Typische Herausforderungen in Pflegediensten

Steuerberatung für Heilberufe und Pflege: Persönliches Gespräch im Team

Ambulante Pflegedienste stehen vor besonderen steuerlichen und organisatorischen Herausforderungen:


- Komplexe Lohnabrechnung mit Zuschlägen (Schichtdienst, Feiertage, Rufbereitschaft)
- Pflegemindestlohn & Tariftreuepflichten
- Pflegebuchführungsverordnung (PBV) und damit verbundene Dokumentationspflichten
- Gewerbesteuer, Rechtsformwahl und betriebliche Optimierung
- Prüfungen durch das Finanzamt, Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft
 

Wir helfen Ihnen, diese Herausforderungen nicht nur zu meistern, sondern für Ihren Betrieb optimal zu strukturieren.
 

Unsere Leistungen für Pflegedienste

Lohn- & Gehaltsabrechnung

Wir übernehmen die vollständige Lohnabrechnung – rechtssicher, fristgerecht und auf die Pflegebranche abgestimmt. Inklusive Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, Mini-/Midijobs, Rufbereitschaft und Tariftreueprüfung.

Finanzbuchhaltung & PBV

Unsere Buchhaltung folgt der Pflegebuchführungsverordnung (PBV) und beinhaltet die strukturierte Kostenstellenrechnung (KLR). So haben Sie jederzeit einen klaren Überblick über alle relevanten Zahlen.

Steuerberatung & Optimierung

Wir beraten Sie zur Gewerbesteuerpflicht, zur passenden Rechtsform (z. B. GmbH oder Einzelunternehmen), zu Investitionen, betriebswirtschaftlichen Fragen und helfen Ihnen, steuerliche Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.

Unsere Stärken als Ihr Steuerberater für Pflegedienste

Erfahrung im Gesundheitswesen
Wir haben Ihr Unternehmen im Blick
Mitarbeiter Lohnoptmierung
Digitale Zahlungsvorschläge
Branchen-Auswertungen
Zahlungskontrolle Privatpatienten
Reduzierung Ihres Aufwands
Digitale & persönliche Besprechungen
Analyse der Krankenkassen- abrechnung
Betriebswirtschaftliche Unterstützung

Steuerberater für Pflegedienste - aus der Pflege für die Pflege

Einige unserer Mitarbeiter*innen sind in der Vergangenheit selber im Gesundheitswesen tätig gewesen und bringen daher einen großen persönlichen Erfahrungsschatz aus der Gesundheitsbranche mit.

Unterstützen können wir Sie als Steuerberater für Pflegedienste daher auch bei spezifischen Angelegenheiten und Fragen, die letztlich die Kundinnen und Kunden eines ambulanten Pflegedienstes betreffen, denn Pflegekosten können von der Steuer abgesetzt werden. Auch Angehörige von pflegebedürftigen Personen können Aufwendungen geltend machen. 

Mit uns als Steuerberater für Pflegedienste haben Sie Fachleute mit Branchenkenntnis an Ihrer Seite, die Sie bei allen steuerlichen Belangen entlasten und bei betriebswirtschaftlichen Richtungsentscheidungen beraten.

Pflegekraft mit Mundschutz berät eine ältere Dame

35 Jahre Expertise für Ihren Pflegedienst

Mit über 35 Jahren Kanzlei-Erfahrung und Steuerexperten, die fundierte Praxis im Gesundheitswesen mitbringen, sind wir Ihr verlässlicher Partner für ambulante Pflegedienste. 

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie wir Ihre Prozesse vereinfachen und Ihr Unternehmen steuerlich zukunftssicher aufstellen können.

Schreiben Sie uns an steuerkanzlei@terworth.de und nennen Sie uns Ihr Anliegen und die Größe Ihrer Einrichtung. Wir freuen uns auf Sie!

 

Steuerberater für Pflegedienste

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Steuerberater für Pflegedienste und Heilberufe
  • In welcher Rechtsform (z.B. GmbH oder Einzelunternehmen) sind Sie tätig?
  • Welchen Umsatz haben Sie jährlich?
  • Sind Sie Einnahmenüberschussrechner oder Bilanzierer? 
  • Welche Abrechnungssoftware nutzen Sie?
  • Wie viele Mitarbeiter beschäftigen Sie?
     
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Häufige Fragen (FAQ) zur Steuerberatung für Pflegedienste

Ist ein ambulanter Pflegedienst gewerbesteuerpflichtig?

Das hängt vom Einzelfall ab. Während die Rechtsform (z. B. eine GmbH) oft eine Steuerpflicht nahelegt, sieht der Gesetzgeber für soziale Dienste weitreichende Befreiungsmöglichkeiten vor. Entscheidend sind hierbei die Art der erbrachten Leistungen und der Anteil der Abrechnungen über die Sozialkassen. Da jedoch bereits kleine Zusatzangebote eine Steuerpflicht auslösen können, prüfen wir für Sie die genaue Abgrenzung und beraten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung.

Was ist bei der Lohnabrechnung im Pflegedienst besonders?

Schichtdienst, Zuschläge, Bereitschaftsdienste und gesetzliche Pflichten wie Tariftreue machen die Abrechnung aufwendig – wir nehmen Ihnen diese Last ab. 

Was kostet ein Steuerberater für Pflegedienste?

Unsere Leistungen sind individuell kalkuliert – je nach Größe und Bedarf Ihres Pflegedienstes. Transparente Preise, auf Wunsch mit Pauschale.

Was ist der Vorteil von digitaler Steuerberatung für Pflegedienste?

Sie sparen Zeit, Papier und Wege – mit sicheren Tools (z. B. DATEV Unternehmen online) und einem eingespielten Team an Ihrer Seite.

Arbeiten Sie bundesweit mit Pflegediensten?

Ja – wir betreuen ambulante Pflegedienste in ganz Deutschland, vollständig digital und mit fester Ansprechperson.

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