Steuerberatung Für Pflegedienste
Steuerberater für Ihren ambulanten Pflegedienst
„Ambulant vor stationär“: Diese drei Worte stehen für eines der wichtigsten Ziele deutscher Gesundheitspolitik. Pflegebedürftige sollen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können – im besten Fall bis zu ihrem Lebensende. Es ist ein Leitsatz, der den Wunsch vieler älterer oder auf Hilfe angewiesener Menschen ausdrückt. Zudem sollen durch eine verstärkte häusliche Betreuung die allgemeinen Pflegekosten gesenkt werden.
Nicht zuletzt durch den demographischen Wandel erlebt die Pflegedienstbranche seit einigen Jahren einen Boom. Betriebe, die einst mit wenigen Frauen und Männern gestartet sind, beschäftigen inzwischen Dutzende von Fachkräften. Die Kleinwagen, mit denen die Betreuerinnen und Betreuer in ihren Regionen unterwegs sind, bilden mitunter stattliche Fuhrparks.
Wir begleiten ambulante Pflegedienste bei ihrem Wachstum und helfen angehenden Unternehmerinnen und Unternehmern bei der Neugründung. Wir kümmern uns um die Lohn- und Finanzbuchhaltung und haben alle steuerlich relevanten Dinge auf dem Schirm. Dabei bringen wir unseren reichen Erfahrungsschatz aus der Beratung der Pflegebranche ein.
Typische Themenfelder sind zum Beispiel die Wahl der Rechtsform (GmbH, GbR. Einzelunternehmen?) oder die Gewerbesteuerfreiheit.
Helfen können wir aber natürlich auch bei Fragen, die letztlich die Kundinnen und Kunden des Pflegedienstes betreffen: Pflegekosten können von der Steuer abgesetzt werden. Auch die Angehörigen können Aufwendungen geltend machen. Mit uns haben Pflegedienste immer Fachleute parat.
Einige unserer Mitarbeiter waren früher selbst im Gesundheitswesen tätig und sind mit den Inhalten der Branche (Steuerabteilung im Krankenhaus, Buchhaltung im Pflegedienst, Lohnbuchhaltung im Seniorenheim etc.) vertraut und sprechen Ihre Sprache!
Wir überwachen Ihre steuerlichen Abgabeverpflichtungen und überprüfen Ihre Gemeinnützigkeit.
Wir beraten Sie sozialversicherungs- und steuerrechtlich, damit Ihr Mitarbeiter besonders viel Nettolohn aus seinem Bruttolohn erhält.
Die Zahlungen an Ihre Lieferanten und Mitarbeiter bereiten wir digital vor, sodass Sie keine Überweisungen mehr ausfüllen müssen.
Da wir die Branche kennen, stellen wir Ihnen neben den üblichen Auswertungen auch Unterlagen zur Verfügung, aus denen Sie entnehmen können, wie sich Ihr Unternehmen im Verhältnis zu Ihrer Branche entwickelt.
Kein teures Factoring mehr! Wir checken über die doppelte Buchhaltung, ob alle Privatpatienten bezahlt haben und übernehmen Ihr Mahnwesen.
Durch einen hohen Grad an Digitalisierung schaffen wir eine deutliche Reduzierung Ihrer Arbeit, damit Sie sich in Ruhe auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können.
Unsere Zusammenarbeit ist standortunabhängig in ganz Deutschland möglich. Besprechungen finden in Form von digitalen Videokonferenz statt. Unsere hauseigenen IT-ler und Schnittstellenmanager unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung unserer digitalen Zusammenarbeit. Zu besonderen Terminen kommen wir aber auch gerne persönlich zu Ihnen.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Analyse Ihrer Krankenkassenabrechnung.
Wir beraten Sie Rund um die Themen Patientengewinnung, Employer branding, Unternehmenskäufe und - verkäufe, Optimierung der Arbeitsprozesse, Patientenbefragungen, Finanzierungsanfragen und vieles mehr.
Unsere Stärken als Ihr Steuerberater für Pflegedienste
Was benötigen wir für ein individuelles Angebot für Ihren Pflegedienst?
- In welcher Rechtsform (z.B. GmbH oder Einzelunternehmen) sind Sie tätig?
- Welchen Umsatz haben Sie jährlich?
- Sind Sie Einnahmenüberschussrechner oder Bilanzierer?
- Welche Abrechnungssoftware nutzen Sie?
- Wie viele Mitarbeiter beschäftigen Sie?