Steuerberater Für
Pflegedienste
Steuerberater für Pflegedienste - bundesweit & digital
Wir sind spezialisiert auf die Steuerberatung für ambulante Pflegedienste. Von der Lohnabrechnung über die PBV-konforme Buchhaltung bis zur steuerlichen Gestaltung unterstützen wir Pflegedienste deutschlandweit – digital, effizient und verständlich.
Als Steuerberater für Pflegedienste kümmern wir uns um Ihre gesamte Lohn- und Finanzbuchhaltung – damit Sie sich voll auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.
Nicht zuletzt durch den demografischen Wandel erlebt die Pflegebranche seit Jahren einen massiven Aufschwung. Was einst mit wenigen Pflegekräften begann, hat sich vielerorts zu komplexen ambulanten Strukturen mit großem Fuhrpark und Schichtsystemen entwickelt.
Die Folge: hoher Verwaltungsaufwand – insbesondere bei Lohnabrechnungen mit Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen. Wir behalten für Sie den Überblick.
Typische Herausforderungen in Pflegediensten
Ambulante Pflegedienste stehen vor besonderen steuerlichen und organisatorischen Herausforderungen:
- Komplexe Lohnabrechnung mit Zuschlägen (Schichtdienst, Feiertage, Rufbereitschaft)
- Pflegemindestlohn & Tariftreuepflichten
- Pflegebuchführungsverordnung (PBV) und damit verbundene Dokumentationspflichten
- Gewerbesteuer, Rechtsformwahl und betriebliche Optimierung
- Prüfungen durch das Finanzamt, Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft
Wir helfen Ihnen, diese Herausforderungen nicht nur zu meistern, sondern für Ihren Betrieb optimal zu strukturieren.
Unsere Leistungen für Pflegedienste
Lohn- & Gehaltsabrechnung
Wir übernehmen die vollständige Lohnabrechnung – rechtssicher, fristgerecht und auf die Pflegebranche abgestimmt. Inklusive Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, Mini-/Midijobs, Rufbereitschaft und Tariftreueprüfung.
Finanzbuchhaltung & PBV
Unsere Buchhaltung folgt der Pflegebuchführungsverordnung (PBV) und beinhaltet die strukturierte Kostenstellenrechnung (KLR). So haben Sie jederzeit einen klaren Überblick über alle relevanten Zahlen.
Steuerberatung & Optimierung
Wir beraten Sie zur Gewerbesteuerpflicht, zur passenden Rechtsform (z. B. GmbH oder Einzelunternehmen), zu Investitionen, betriebswirtschaftlichen Fragen und helfen Ihnen, steuerliche Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.
Einige unserer Mitarbeiter waren früher selbst im Gesundheitswesen tätig. Daher sind sie mit den Inhalten der Branche (Steuerabteilung im Krankenhaus, Buchhaltung im Pflegedienst, Lohnbuchhaltung im Seniorenheim etc.) vertraut und sprechen Ihre Sprache!
Wir überwachen Ihre steuerlichen Abgabeverpflichtungen und überprüfen Ihre Gemeinnützigkeit.
Wir beraten Sie sozialversicherungs- und steuerrechtlich, damit Ihr Mitarbeiter besonders viel Nettolohn aus seinem Bruttolohn erhält.
Die Zahlungen an Ihre Lieferanten und Mitarbeiter bereiten wir digital vor, sodass Sie keine Überweisungen mehr ausfüllen müssen.
Da wir die Branche kennen, stellen wir Ihnen neben den üblichen Auswertungen auch Unterlagen zur Verfügung, aus denen Sie entnehmen können, wie sich Ihr Unternehmen im Verhältnis zu Ihrer Branche entwickelt.
Kein teures Factoring mehr! Wir checken über die doppelte Buchhaltung, ob alle Privatpatienten bezahlt haben und übernehmen Ihr Mahnwesen.
Durch einen hohen Grad an Digitalisierung schaffen wir eine deutliche Reduzierung Ihrer Arbeit, damit Sie sich in Ruhe auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können.
Unsere Zusammenarbeit ist standortunabhängig in ganz Deutschland möglich. Besprechungen finden in Form von digitalen Videokonferenz statt. Unsere hauseigenen IT-ler und Schnittstellenmanager unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung unserer digitalen Zusammenarbeit. Zu besonderen Terminen kommen wir aber auch gerne persönlich zu Ihnen.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Analyse Ihrer Krankenkassenabrechnung.
Wir beraten Sie Rund um die Themen Patientengewinnung, Employer branding, Unternehmenskäufe und - verkäufe, Optimierung der Arbeitsprozesse, Patientenbefragungen, Finanzierungsanfragen und vieles mehr.
Unsere Stärken als Ihr Steuerberater für Pflegedienste
Steuerberater für Pflegedienste - aus der Pflege für die Pflege
Einige unserer Mitarbeiter*innen sind in der Vergangenheit selber im Gesundheitswesen tätig gewesen und bringen daher einen großen persönlichen Erfahrungsschatz aus der Gesundheitsbranche mit.
Unterstützen können wir Sie als Steuerberater für Pflegedienste daher auch bei spezifischen Angelegenheiten und Fragen, die letztlich die Kundinnen und Kunden eines ambulanten Pflegedienstes betreffen, denn Pflegekosten können von der Steuer abgesetzt werden. Auch Angehörige von pflegebedürftigen Personen können Aufwendungen geltend machen.
Mit uns als Steuerberater für Pflegedienste haben Sie Fachleute mit Branchenkenntnis an Ihrer Seite, die Sie bei allen steuerlichen Belangen entlasten und bei betriebswirtschaftlichen Richtungsentscheidungen beraten.
35 Jahre Expertise für Ihren Pflegedienst
Mit über 35 Jahren Kanzlei-Erfahrung und Steuerexperten, die fundierte Praxis im Gesundheitswesen mitbringen, sind wir Ihr verlässlicher Partner für ambulante Pflegedienste.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie wir Ihre Prozesse vereinfachen und Ihr Unternehmen steuerlich zukunftssicher aufstellen können.
Schreiben Sie uns an steuerkanzlei@terworth.de und nennen Sie uns Ihr Anliegen und die Größe Ihrer Einrichtung. Wir freuen uns auf Sie!
Jetzt individuelles Angebot anfordern
- In welcher Rechtsform (z.B. GmbH oder Einzelunternehmen) sind Sie tätig?
- Welchen Umsatz haben Sie jährlich?
- Sind Sie Einnahmenüberschussrechner oder Bilanzierer?
- Welche Abrechnungssoftware nutzen Sie?
- Wie viele Mitarbeiter beschäftigen Sie?
Häufige Fragen (FAQ) zur Steuerberatung für Pflegedienste
Ist ein ambulanter Pflegedienst gewerbesteuerpflichtig?
Das hängt vom Einzelfall ab. Während die Rechtsform (z. B. eine GmbH) oft eine Steuerpflicht nahelegt, sieht der Gesetzgeber für soziale Dienste weitreichende Befreiungsmöglichkeiten vor. Entscheidend sind hierbei die Art der erbrachten Leistungen und der Anteil der Abrechnungen über die Sozialkassen. Da jedoch bereits kleine Zusatzangebote eine Steuerpflicht auslösen können, prüfen wir für Sie die genaue Abgrenzung und beraten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung.
Was ist bei der Lohnabrechnung im Pflegedienst besonders?
Schichtdienst, Zuschläge, Bereitschaftsdienste und gesetzliche Pflichten wie Tariftreue machen die Abrechnung aufwendig – wir nehmen Ihnen diese Last ab.
Was kostet ein Steuerberater für Pflegedienste?
Unsere Leistungen sind individuell kalkuliert – je nach Größe und Bedarf Ihres Pflegedienstes. Transparente Preise, auf Wunsch mit Pauschale.
Was ist der Vorteil von digitaler Steuerberatung für Pflegedienste?
Sie sparen Zeit, Papier und Wege – mit sicheren Tools (z. B. DATEV Unternehmen online) und einem eingespielten Team an Ihrer Seite.
Arbeiten Sie bundesweit mit Pflegediensten?
Ja – wir betreuen ambulante Pflegedienste in ganz Deutschland, vollständig digital und mit fester Ansprechperson.
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