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Steuern sparen als Arzt: Worauf es 2025 wirklich ankommt

10.07.2025
Steuern sparen als Arzt: Worauf es 2025 wirklich ankommt

Als Ärztin oder Arzt tragen Sie nicht nur Verantwortung für Ihre Patientinnen und Patienten, sondern auch für die wirtschaftliche Gesundheit Ihrer Praxis. Eine durchdachte Steuerstrategie kann dabei helfen, finanzielle Ressourcen effizient zu nutzen und die Steuerlast zu minimieren. Im Folgenden stellen wir Ihnen zehn bewährte und legale Strategien zur Steueroptimierung vor, die speziell auf die Bedürfnisse von Arztpraxen zugeschnitten sind.

 

1. Die passende Rechtsform wählen

 

Die optimale Rechtsform hängt von vielen individuellen Faktoren ab, darunter Umsatz, Gewinn, Investitionsvolumen und persönliche Zukunftspläne. Die Wahl der richtigen Rechtsform kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben:

  • Einzelpraxis: Einfache steuerliche Handhabung - Einkommensteuer auf den gesamten Gewinn - Keine Gewerbesteuerpflicht bei freiberuflicher Tätigkeit
  • Berufsausübungsgemeinschaft (BAG): - Flexible Gewinnverteilung möglich Steuerliche Vorteile durch Verteilung von Investitionen - Keine Gewerbesteuerpflicht bei freiberuflicher Tätigkeit
  • MVZ als GmbH: - Körperschaftsteuersatz von 15% plus Solidaritätszuschlag Gewerbesteuerpflicht (je nach Standort ca. 14-17%) - Möglichkeit der Gewinnthesaurierung mit günstigerer Besteuerung

 

Infografik: Rechtsformen für Arztpraxen
Infografik: Rechtsformen für Arztpraxen

Unser Tipp: Rechtsformen lassen sich anpassen! Wir empfehlen, diese regelmäßig gemeinsam mit einem Steuerberater zu überprüfen – besonders bei Umsatz- oder Personalwachstum.

 

2. Familienangehörige sinnvoll einbinden

 

Die Einbindung von Familienangehörigen kann steuerliche Vorteile bieten:​

  • Ehepartner als Angestellte/r: Das Gehalt ist als Betriebsausgabe absetzbar, zudem können der Grundfreibetrag und die Progression des Ehepartners genutzt werden.​ Hierbei besteht auch die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge.
  • Minijobs für Kinder: Bis zu 556 € monatlich (2025) steuerfrei möglich, sofern die Tätigkeiten angemessen und nachweisbar sind.​ Voraussetzung sind ein schriftlicher Arbeitsvertrag und eine marktübliche Vergütung.

Vermietung durch Angehörige: Wenn die Praxisimmobilie im Eigentum des Ehepartners ist und an die Praxis vermietet wird, können Abschreibungen und Werbungskosten beim Ehepartner geltend gemacht werden, während die Mietzahlungen als Betriebsausgaben absetzbar sind.​

Wichtig ist, dass alle Vereinbarungen mit Angehörigen einem Fremdvergleich standhalten, schriftlich fixiert sind und tatsächlich durchgeführt werden.

 

3. Investitionen clever planen

 

Durch geschickte Investitionsplanung steuern Sie nicht nur Ihr Vermögen – sondern auch Ihre Steuerlast. In der folgenden Übersicht sehen Sie die wichtigsten Unterschiede zwischen Kauf und Leasing – jeweils mit Blick auf die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen für Ihre Arztpraxis.

 

Leasing oder Kauf – was lohnt sich mehr?

Vergleich: Leasing oder Kauf
Vergleich: Leasing oder Kauf

Hinweis: Diese Übersicht zeigt Standard-Szenarien. Für Ihre individuelle Entscheidung sollten Sie weitere Faktoren wie Liquidität, Nutzungsdauer, steuerliche Gesamtstrategie und technologische Entwicklung berücksichtigen. Wir beraten Sie hierzu gerne persönlich.

 

4. Rückstellungen gezielt bilden (für Bilanzierer)

 

Rückstellungen mindern den steuerpflichtigen Gewinn bereits vor der tatsächlichen Ausgabe – allerdings nur, wenn eine Bilanzierung erfolgt.

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte nutzen in der Regel die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und können daher keine Rückstellungen bilden. Nur wer freiwillig bilanziert – was unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist – kann Rückstellungen steuerlich nutzen. Eine fachkundige Beratung ist hier besonders wichtig.

 

Typische Rückstellungen bei Bilanzierern:

  • Praxisübergabe/Praxisaufgabe: z. B. für Aufbewahrungspflichten und Übergabe von Patientenakten
  • Personalbereich: z. B. für nicht genommenen Urlaub, Jubiläumszuwendungen, Altersteilzeit
  • Sonstige Rückstellungen: z. B. für ausstehende Rechnungen oder Jahresabschlusskosten

 

5. Betriebsausgaben vollständig erfassen

 

Viele Ärzte verschenken Steuerpotenzial, indem sie nicht alle möglichen Betriebsausgaben geltend machen:​

  • Fortbildungskosten: Seminargebühren, Reisekosten, Übernachtungen, Fachliteratur und Fachzeitschriften sowie Mitgliedsbeiträge in Berufsverbänden.​
  • Arbeitszimmer: Bei fehlendem Arbeitsplatz in der Praxis bis zu 1.260 € pro Jahr; bei Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit unbegrenzt absetzbar.​
  • Fahrtkosten: Fahrten zwischen verschiedenen Tätigkeitsstätten, Hausbesuche bei Patienten und Fahrten zu Fortbildungen.​
  • Digitalisierung: Kosten für Praxisverwaltungssoftware, Telematikinfrastruktur, Cybersicherheit und Datenschutz.​

Eine sorgfältige und vollständige Dokumentation aller beruflich veranlassten Ausgaben ist die Grundlage für eine optimale steuerliche Berücksichtigung.

 

6. Altersvorsorge steueroptimiert gestalten

 

Ärztinnen und Ärzte haben besondere Möglichkeiten der steuerlich geförderten Altersvorsorge:

  • Ärzteversorgungswerk: Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar (2025 bis zu 29.344 € für Ledige). Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bieten viele Versorgungswerke höhere Rentenleistungen. Die Rentenzahlung wird später versteuert, aber meist zu einem niedrigeren Steuersatz im Ruhestand.
  • Rürup-Rente (Basisrente): Besonders für Ärztinnen und Ärzte mit hohem Einkommen eine interessante Ergänzung. Auch hier sind die Beiträge steuerlich absetzbar. Die Rente wird im Alter ebenfalls versteuert, bietet aber durch den Steuerstundungseffekt Vorteile.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Ärztinnen und Ärzte, die in einer eigenen Praxis-GmbH angestellt sind, können als Gesellschafter-Geschäftsführer auch eine betriebliche Altersvorsorge aufbauen. Diese Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei – und somit doppelt vorteilhaft.

Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind in der Regel über das jeweils zuständige Versorgungswerk des Bundeslandes pflichtversichert. In Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise die Ärzteversorgung Nordrhein zuständig: www.aevnr.de

 

Eine verständliche Übersicht zu den Grundlagen der Rentenversicherung für Ärztinnen und Ärzte – inklusive Unterschiede zur gesetzlichen Rentenversicherung – finden Sie hier: Rentenversicherung für Ärzte – praktischarzt.de

 

Eine individuelle Kombination dieser Möglichkeiten bietet in vielen Fällen die beste Lösung. Wir analysieren gerne gemeinsam mit Ihnen, wie Sie Ihre Altersvorsorge optimal aufstellen – steuerlich und strategisch.

 

7. Praxisimmobilie steuerlich optimieren

 

Die eigene Praxisimmobilie bietet zahlreiche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten – je nachdem, ob sie zum Privat- oder Betriebsvermögen gehört:

  • Immobilie im Privatvermögen: Die Praxisimmobilie kann im Privatvermögen gehalten werden – wenn der Ehepartner Eigentümer ist und an die Praxis vermietet. Die Praxis setzt die Miete als Betriebsausgabe ab, der Eigentümer kann Werbungskosten und Abschreibungen geltend machen. Vorteil: Ein Verkauf ist nach zehn Jahren steuerfrei.
  • Betriebsvermögen: Hier wird die Immobilie im Betriebsvermögen geführt, was eine direkte steuerliche Absetzbarkeit aller Kosten ermöglicht. Allerdings ist beim späteren Verkauf mit steuerlichen Nachteilen zu rechnen, etwa durch die sogenannte Entnahmebesteuerung.
  • Eigene Immobiliengesellschaft: Über eine Immobilien-GbR oder GmbH lassen sich steuerliche Effekte bündeln – und gleichzeitig Aspekte wie Vermögensschutz und Nachfolgeplanung sinnvoll einbinden.

Die optimale Struktur hängt von vielen individuellen Faktoren ab und sollte regelmäßig überprüft werden. Informationen zur Finanzierung von Immobilien für Arztpraxen finden Sie hier: https://www.aerzte-finanz.de/beratung/immobilienfinanzierung

 

8. Umsatzsteueroptionen nutzen

 

Die meisten ärztlichen Leistungen sind zwar umsatzsteuerbefreit – aber es gibt Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten, die steuerlich lohnenswert sein können:

Kleinunternehmerregelung: Wer nebenher umsatzsteuerpflichtige Leistungen (z. B. Gutachten, Beratungen, Nahrungsergänzungsmittel) unterhalb der 25.000 €-Grenze (Vorjahr) erbringt, muss keine Umsatzsteuer abführen. In diesem Fall kann aber auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden.
 

Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung: In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, bewusst auf die Umsatzsteuerbefreiung zu verzichten – etwa wenn größere Investitionen getätigt werden sollen und die Vorsteuer aus diesen Ausgaben zurückgeholt werden soll. 
 

Gemischte Nutzung: Werden sowohl umsatzsteuerfreie als auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen angeboten, ist ein anteiliger Vorsteuerabzug möglich – vorausgesetzt, die Dokumentation und Zuordnung der Kosten ist korrekt.
 

Die umsatzsteuerlichen Regelungen für Ärzte sind komplex und erfordern eine individuelle Betrachtung.

 

9. Digitale Steuertools einsetzen

 

Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern bietet ganz konkrete Vorteile – besonders im steuerlichen Bereich:

  • Digitale Belegerfassung: Sie fotografieren oder scannen Ihre, und wir übernehmen die Buchhaltung. Das spart Zeit, verhindert Verlust von Unterlagen und ermöglicht eine strukturierte Ablage.
  • Digitale Kassenbücher: Gerade wenn in der Praxis Barzahlungen vorkommen, ist ein digitales Kassenbuch Pflicht – rechtssicher und prüfungstauglich.
  • Schnittstellen zur Praxissoftware: Moderne Systeme ermöglichen den direkten Austausch von Daten zwischen Praxisverwaltung und Buchhaltung – doppelte Eingaben entfallen, Fehlerquellen werden reduziert.
  • Automatisierte Auswertungen: Mit digitalen Lösungen können betriebswirtschaftliche Kennzahlen tagesaktuell eingesehen werden – das erleichtert Entscheidungen und verbessert die finanzielle Steuerung.

Wer heute noch Belege per Post schickt, verschenkt Zeit und Potenzial. Als digitale DATEV-Kanzlei helfen wir Ihnen gerne bei der Umstellung.

 

10. Regelmäßige steuerliche Beratung in Anspruch nehmen

 

Viele Arztpraxen betrachten Steuerberatung als reine Pflichterfüllung – das greift jedoch zu kurz. Eine kontinuierliche steuerliche Beratung durch Experten für Heilberufe ist keine Ausgabe, sondern eine Investition:

  • Quartalsweise Besprechungen: So erkennen Sie rechtzeitig, wenn Vorauszahlungen angepasst, Investitionen verschoben oder Rücklagen gebildet werden sollten.
  • Jährliche Steuerstrategieplanung: Dabei analysieren wir Ihre gesamte steuerliche und wirtschaftliche Situation – und überlegen gemeinsam, wie Sie langfristig steuerlich optimal aufgestellt sind.
  • Begleitung bei wichtigen Entscheidungen: Ob Praxiserweiterung, Kauf medizinischer Geräte, Einstellung von Personal oder Vorbereitung auf eine Praxisabgabe – steuerliche Auswirkungen sollten immer mitgedacht werden.

Eine Steuerberatung, die nur Jahresabschlüsse erstellt, ist von gestern. Wir verstehen uns als strategische Partner – vorausschauend, branchenerfahren und digital. Die spezialisierte Steuerberatung für Ärzte amortisiert sich in der Regel durch die erzielten Steuerersparnisse.

 

Fazit: Steuerberatung für Ärzte ist ein Prozess – kein Projekt

 

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es viele – doch sie müssen zur konkreten Situation passen. Nicht jeder Trick ist sinnvoll, nicht jeder vermeintliche Spartipp tatsächlich geeignet. Wir setzen nicht auf Standardlösungen, sondern auf individuelle Strategien, die wirklich zu Ihrer Praxis und Ihren Zielen passen.

 

Wenn Sie wissen möchten, welche dieser 10 Ansätze in Ihrem konkreten Fall sinnvoll sind, rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine e-Mail an: steuerkanzlei@terworth.de. Wir freuen uns auf den Austausch – telefonisch oder digital.

 

Unsere Mitarbeitenden verfügen über jahrelange Branchenerfahrung im Gesundheitswesen – einige waren sogar selbst im medizinischen Bereich tätig. Deshalb wissen wir aus erster Hand, worauf es in Ihrer Praxis wirklich ankommt: von der Dokumentation bis zur Digitalstrategie.

Mehr Informationen speziell zur steuerlichen Beratung für Ärztinnen und Ärzte finden Sie auf unserer Fachseite: www.steuerberater-heilberuf.de/aerzte.html

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