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Steuerinformationen

Steuerkalender 2026 für Heilberufe

29.01.2026
Steuerkalender 2026 für Heilberufe

Die wichtigsten Fristen für Praxen, MVZ und Pflegeeinrichtungen im Überblick

Ob Arztpraxis, Pflegeeinrichtung oder medizinisches Versorgungszentrum – wer im Gesundheitswesen steuerlich verantwortlich ist, sollte die relevanten Termine im Jahresverlauf genau kennen. Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Vorauszahlungen oder Jahreserklärungen: Eine vorausschauende Fristenplanung hilft dabei, Fehler, Mahnungen und unnötige Kosten zu vermeiden.

 

Mit diesem Beitrag geben wir Ihnen eine verständliche Übersicht über die wichtigsten steuerlichen Fristen im Jahr 2026 – mit einem besonderen Fokus auf die Anforderungen im Gesundheitswesen.

 

Planungssicherheit für Ihre Praxis

Ein strukturierter Steuerkalender unterstützt Sie dabei, Ihre steuerlichen Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen – gerade in einer Branche, in der wirtschaftliche Planungssicherheit und Personalverantwortung Hand in Hand gehen.

 

Insbesondere folgende Vorteile ergeben sich für Ihre Praxis oder Einrichtung:

  • Steuertermine können frühzeitig berücksichtigt werden
  • Zahlungsflüsse lassen sich besser planen
  • Säumniszuschläge und Mahngebühren werden vermieden
  • Die Zusammenarbeit mit der Buchhaltung oder Steuerkanzlei wird effizienter

Für Einrichtungen mit Personal ist insbesondere die fristgerechte Lohnsteueranmeldung wichtig. Für MVZ oder größere Praxen kommen darüber hinaus Gewerbesteuer‑ und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen hinzu. Auch gemischte Leistungen, etwa in Apotheken oder Laboren, können zusätzliche Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich machen.

 

Die wichtigsten Steuertermine für Heilberufe

 

Die laufenden Steuertermine für das Jahr 2026 – also Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Vorauszahlungen und Jahresfristen – haben wir für Sie in einer übersichtlichen Grafik aufbereitet. Diese können Sie als Orientierungshilfe für Ihre Jahresplanung nutzen.

 

Folgende Fristen sind dabei besonders zu beachten:

  • Monatliche Abgabe- und Zahlungstermine für Lohnsteuer und Umsatzsteuer sowie die Meldung der Sozialversicherung
  • Vierteljährliche Vorauszahlungstermine für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
  • Abgabefrist für die Steuererklärung 2025: 31. Juli 2026 bei Eigenerstellung
  • Verlängerte Abgabefrist bis 28. Februar 2027 bei Erstellung durch eine Steuerkanzlei
  • Berücksichtigung gesetzlicher Schonfristen (z. B. 3 Bankarbeitstage)
Steuertermine 2026 im Überblick
Steuertermine 2026 im Überblick

Hinweise:

  1. Die Frist für den Antrag auf Grundsteuererlass für das Jahr 2025 endet am 31. März 2026.
  2. Die Frist für die Beantragung einer Verlustbescheinigung im Rahmen der Abgeltungsteuer bei den Kreditinstituten endet am 15. Dezember 2026.


Anmerkung

Diese Aufstellung stellt eine vereinfachte Übersicht dar und dient ausschließlich der allgemeinen Information. Änderungen durch Feiertage, gesetzliche Anpassungen oder individuelle Besonderheiten sind jederzeit möglich.

 

Gerne beraten wir Sie individuell zu den relevanten Fristen, den daraus resultierenden Pflichten und möglichen rechtlichen Konsequenzen – speziell zugeschnitten auf Ihre Einrichtung im Gesundheitswesen.
 

Fazit

Ein gut geplanter Steuerkalender ist mehr als eine Terminsammlung. Er schafft Übersicht, Sicherheit und Verlässlichkeit – gerade in einer Branche, in der es auf klare Abläufe ankommt. Wer die steuerlichen Fristen 2026 frühzeitig kennt und strukturiert umsetzt, entlastet nicht nur die Buchhaltung, sondern schafft auch Freiräume für strategische Entscheidungen.

 

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Mit über 35 Jahren Kanzlei-Erfahrung und Steuerexperten, die fundierte Praxis im Gesundheitswesen mitbringen, sind wir Ihr verlässlicher Partner für:

 

  • Ärzte und Zahnärzte
  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
  • Krankenhäuser
  • Pflegedienste und Seniorenheime
  • Apotheken
     

Wenn Sie Unterstützung bei der Fristenplanung, Liquiditätsprognose oder steuerlichen Organisation Ihrer Einrichtung wünschen, schreiben Sie uns Ihr Anliegen und die Größe Ihrer Einrichtung gerne an steuerkanzlei@terworth.de. Wir freuen uns auf Sie!

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