Steuerliche Änderungen für Heilberufe in 2026
Was Ärzte, MVZ, Krankenhäuser und Pflegedienste jetzt wissen sollten
Das Jahr 2026 bringt eine Reihe von steuerlichen Änderungen mit sich, die für alle Akteure im Gesundheitswesen von Bedeutung sind. Ob Sie eine Arztpraxis führen, Teil eines MVZ sind, ein Krankenhaus leiten oder einen Pflegedienst betreiben – die neuen Regelungen erfordern eine vorausschauende Planung.
Dieser Beitrag bietet Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten steuerlichen Neuerungen (Stand: 14. Januar 2026). Wir zeigen Ihnen, wie ein spezialisierter Steuerberater für Heilberufe bzw. ein Steuerberater für das Gesundheitswesen Sie dabei unterstützen kann, diese Herausforderungen zu meistern und die Chancen der digitalen Steuerberatung optimal zu nutzen.
1. Einkommensteuer & Grundfreibetrag 2026: Entlastung in Sicht
Der Grundfreibetrag steigt ab dem 01.01.2026 verbindlich auf:
- 12.348 Euro für Ledige
- 24.696 Euro für Verheiratete (Zusammenveranlagung)
Diese Anpassung soll die sogenannte kalte Progression abmildern und dafür sorgen, dass ein höheres Einkommen nicht automatisch zu einer überproportionalen Steuerlast führt. Die höchste Progressionszone von 42 Prozent soll demnach ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 69.879 Euro greifen, während der Reichensteuersatz von 45 Prozent ab 277.826 Euro unverändert bleiben soll.
Auch der Solidaritätszuschlag wird weiter entschärft:
- Ab 2026 wird er für Einzelveranlagte erst ab einer festzusetzender Einkommensteuer von 20.350 Euro fällig (2025: 19.950 Euro).
- Bei Zusammenveranlagung liegt die neue Grenze bei 40.700 Euro Einkommensteuer (2025: 39.900 Euro).
Für Praxisinhaber, angestellte Ärzte und leitende Pflegekräfte bedeutet dies eine potenzielle Entlastung. Ein erfahrener Steuerberater für Ärzte oder Steuerberater für MVZ kann Ihnen helfen, Ihre Gewinnplanung und Vorsorgebeiträge entsprechend anzupassen. Die digitale Steuerberatung ermöglicht es, verschiedene Szenarien durchzuspielen und die Auswirkungen der Änderungen auf Ihr Nettoeinkommen präzise zu simulieren.
2. Mindestlohn 2026: Neue Untergrenze für Gehalt
Zum 01.01.2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro pro Stunde. Dies wirkt sich direkt auf viele Hilfskräfte, Pflegehelfer sowie Servicepersonal in gemeinnützigen Einrichtungen aus.
3. Kindergeld: Finanzielle Entlastung für Familien
Das monatliche Kindergeld wird schrittweise erhöht:
- 2025: 255 Euro je Kind
- 2026: 259 Euro je Kind
Zusätzlich steigt der Kinderfreibetrag 2026 auf 3.414 Euro pro Elternteil und Kind. Zum Vergleich: 2025 lag er noch bei 3.336 Euro.
Diese Beträge wirken sich insbesondere auf junge Familien im Gesundheitswesen aus, die Beruf und Familie miteinander vereinen müssen.
4. Entfernungspauschale 2026: Einheitliche Regelung für Pendler
Eine wichtige Änderung betrifft die Entfernungspauschale, oft auch Pendlerpauschale genannt. Ab 2026 wird die Entfernungspauschale auf 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer angehoben. Die bisherige Staffelung, bei der für die ersten 20 Kilometer ein geringerer Satz galt, würde damit entfallen. Diese Neuregelung soll Pendler entlasten und für mehr Gleichbehandlung sorgen.
Diese Anpassung ist besonders relevant für alle, die regelmäßig zur Arbeit pendeln, sei es zur Praxis, ins Krankenhaus oder zu Patienten. Auch bei einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung kann die höhere Pauschale zu einer spürbaren Entlastung führen. Ihr Steuerberater Gesundheitswesen kann Sie beraten, wie Sie Ihre Fahrtkosten optimal geltend machen. Eine digitale Steuerberatung erleichtert die lückenlose Dokumentation Ihrer Arbeitswege, was für die Geltendmachung der Pauschale unerlässlich ist.
5. Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Mehr Anerkennung für Engagement
Im Gesundheitswesen sind viele Fachkräfte neben ihrer Haupttätigkeit ehrenamtlich oder nebenberuflich engagiert, beispielsweise in der Fortbildung, in Berufsverbänden oder in gemeinnützigen Projekten. Für diese Tätigkeiten sollen die Pauschalen angehoben werden:
- Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 auf 3.300 Euro.
- Die Ehrenamtspauschale erhöht sich von 840 auf 960 Euro.
Diese Anpassung bietet eine willkommene Anerkennung für das wichtige Engagement im Gesundheitsbereich. Sie ermöglicht es, höhere Beträge steuer- und sozialversicherungsfrei zu erhalten. Ein Steuerberater für Heilberufe kann prüfen, ob Ihre nebenberuflichen Tätigkeiten unter diese Pauschalen fallen und wie Sie diese optimal nutzen können.
6. Gemeinnützigkeit & Vereine: Neue Freigrenzen
Viele Krankenhäuser, Pflegeheime und andere soziale Einrichtungen sind in gemeinnütziger Trägerschaft organisiert. Für diese Körperschaften sind ab 2026 Erleichterungen im Gemeinnützigkeitsrecht beschlossen:
- Die Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wurde ab dem 01.01.2026 auf 50.000 Euro angehoben.
- Die Freigrenze für die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung wird auf 100.000 Euro erhöht.
Quelle Bundesregierung.de: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/steueraenderungsgesetz-bundesrat-2383684
Diese Neuerungen sind besonders relevant für Träger von Kliniken und Pflegeeinrichtungen, die oft auch wirtschaftliche Nebenbetriebe wie Cafeterien oder Fortbildungsangebote unterhalten. Ein Steuerberater für Krankenhäuser oder Steuerberater für Pflegedienste kann Sie dabei unterstützen, Ihre Strukturen zu optimieren und die neuen Freigrenzen strategisch zu nutzen.
7. Sachbezugswerte & Sozialversicherungsrechengrößen 2026: Anpassungen in der Lohnabrechnung
Die Sozialversicherungsrechengrößen und Sachbezugswerte für das Jahr 2026 basieren auf der gesetzlichen Systematik und werden jährlich entsprechend der Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst.
Für Arbeitgeber im Gesundheitswesen ist das relevant, weil diese Kennzahlen bestimmen, bis zu welcher Höhe Beiträge fällig werden und ab wann Beschäftigte z. B. aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung herausfallen können.
Für 2026 gelten folgende Rechengrößen (Quelle: Bundesregierung):
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
- pro Monat: 3.955 Euro
- pro Jahr: 47.460 Euro
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) in der Kranken- und Pflegeversicherung (sog. Versicherungspflichtgrenze)
- pro Monat: 6.450 Euro
- pro Jahr: 77.400 Euro
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Kranken- und Pflegeversicherung
- pro Monat: 5.812,50 Euro
- pro Jahr: 69.750 Euro
Diese Anpassungen haben direkte Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Praxen, MVZ, Krankenhäusern und Pflegediensten. Ein spezialisierter Steuerberater für das Gesundheitswesen hilft Ihnen, die neuen Werte korrekt in Ihre Abrechnungssysteme zu integrieren und die Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu analysieren. Die digitale Steuerberatung sorgt hier für eine reibungslose und fehlerfreie Umsetzung.
8. Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Umsatzsteuer auf Speisen. Ab dem 1. Januar 2026 wird der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie und bei Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft auf 7 Prozent gesenkt. Für Getränke bleibt der reguläre Satz von 19 Prozent bestehen.
Diese Änderung ist relevant für Einrichtungen, die Verpflegungsleistungen anbieten, wie beispielsweise Krankenhauskantinen, Cafeterien in MVZ oder Pflegeheime, die Speisen an Externe abgeben. Ihr Steuerberater für Krankenhäuser kann Sie beraten, wie Sie diese Änderung korrekt umsetzen und welche Auswirkungen sie auf Ihre Preisgestaltung hat.
9. Aktivrente
Um die Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze attraktiver zu machen, wurde seit dem 01.01.2026 die sogenannte Aktivrente eingeführt. Für Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung soll der Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro pro Monat (maximal 24.000 Euro jährlich) steuerfrei gestellt werden.
Das steuerfreie Einkommen unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt – es erhöht also nicht den Steuersatz des restlichen Einkommens. Ausnahmen: Ausgeschlossen sind unter anderem Beamte, geringfügig Beschäftigte und Selbstständige (sofern nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt).
Fazit: Vorausschauende Planung mit digitaler Steuerberatung
Die steuerlichen Änderungen für 2026 zeigen, dass eine vorausschauende und flexible Planung unerlässlich ist. Die Komplexität der Materie und die unterschiedlichen Stadien der Gesetzgebung erfordern eine genaue Analyse.
Ein spezialisierter Steuerberater für Heilberufe ist Ihr idealer Partner, um diese Herausforderungen zu meistern. Durch den Einsatz einer digitalen Steuerberatung können Sie Prozesse optimieren, Fehler minimieren und stets den Überblick über Ihre Finanzen behalten. Nutzen Sie die Expertise, um die kommenden Änderungen nicht nur zu bewältigen, sondern auch strategisch für Ihren Erfolg einzusetzen.
FAQ: Steuerliche Änderungen 2026 für Heilberufe
1. Welche steuerlichen Änderungen sind für Heilberufe rund um das Jahr 2026 besonders relevant?
Rund um das Jahr 2026 stehen für Heilberufe mehrere steuerliche Anpassungen im Fokus, die unterschiedliche Bereiche betreffen. Dazu zählen insbesondere:
- Änderungen im Einkommensteuerrecht, etwa beim Grundfreibetrag, dem Mindestlohn und bei den Tarifstufen
- mögliche Änderungen bei der Entfernungspauschale und der Umsatzsteuer auf Verpflegungsleistungen
- Weiterentwicklungen bei Pauschalen für Ehrenamt und Übungsleitertätigkeiten
- Erleichterungen im Gemeinnützigkeitsrecht für Träger im Gesundheitswesen
2. Was ändert sich für gemeinnützige Krankenhäuser, Pflegeheime und Träger?
Geplante Entlastungen:
- Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: Erhöhung auf 50.000 €
- Grenze für zeitnahe Mittelverwendung: Erhöhung auf 100.000 €
Das bedeutet mehr Spielraum z. B. für:
- Cafeterien, Shops, Parkraum- oder Kursangebote
- kleinere wirtschaftliche Aktivitäten ohne sofortige Steuerpflicht
Auch diese Punkte sind Bestandteil des Steueränderungsgesetzes 2025 (Kabinettsbeschluss, aber noch keine endgültige Verkündung).
3. Was sollten Praxen, MVZ, Krankenhäuser und Pflegedienste jetzt konkret tun?
Sinnvolle Schritte:
1. Bestandsaufnahme: Welche Bereiche sind betroffen? (Lohn, Reisekosten, Ehrenamt, Nebentätigkeiten, USt, Gemeinnützigkeit)
2. Szenariorechnungen: Wie wirken sich höhere Freibeträge, Pauschalen und Bemessungsgrenzen finanziell aus?
3. Vertrags- und Strukturprüfung
4. Digitale Prozesse stärken
4. Warum ist ein spezialisierter Steuerberater für Heilberufe gerade jetzt wichtig?
Weil sich im Gesundheitswesen mehrere komplexe Ebenen überlagern:
- Besonderheiten des Heilberufs- und Umsatzsteuerrechts
- Gemeinnützigkeit und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
- arbeits- und lohnsteuerliche Spezialfälle (Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaft, Sachbezüge)
- hohe Regeldichte und häufige Änderungen
Ein Steuerberater für Ärzte, MVZ, Krankenhäuser oder Pflegedienste kennt diese Besonderheiten und kann:
- rechtssichere Gestaltungen entwickeln
- steuerliche Spielräume ausschöpfen
- Risiken (z. B. Nachzahlungen bei Lohnsteuer/SV) minimieren
5. Welche Vorteile bietet eine digitale Steuerberatung im Gesundheitswesen?
Eine digitale Steuerberatung unterstützt gerade in Phasen mit vielen Änderungen, weil:
- Steuer- und SV-Parameter zentral aktualisiert werden
- Lohnabrechnung, FiBu und Auswertungen automatisiert laufen
- Daten für Simulationen (z. B. 2025 vs. 2026) jederzeit verfügbar sind
- Standorte, Praxen und Einrichtungen einheitlich gesteuert werden können
Für stark ausgelastete Heilberufe ist das ein entscheidender Faktor, um trotz Fachkräftemangel rechtssicher und effizient zu bleiben.
Ihre Steuerberatung für Heilberufe
Mit über 35 Jahren Kanzlei-Erfahrung und Steuerexperten, die fundierte Praxis im Gesundheitswesen mitbringen, sind wir Ihr verlässlicher Partner für:
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