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SteuerberatungFür Krankenhäuser

Branchenkenntnis, die den Unterschied macht

Das Gesundheitswesen steht vor wechselnden steuerlichen und regulatorischen Herausforderungen, die fundiertes Fachwissen und aktuelle Informationen erfordern. Bei Terworth bringen wir genau dieses Fachwissen mit, denn durch unsere direkte Erfahrung im Krankenhaussektor kennen wir die Besonderheiten Ihrer Branche aus erster Hand.

Ob Gemeinnützigkeit, Umsatzsteuerbefreiungen oder die steuerliche Optimierung von Investitionen – wir verstehen die komplexen Anforderungen, denen Krankenhäuser begegnen. 

Mit unserer Erfahrung entwickeln wir individuelle Lösungen, die stets die neuesten steuerlichen Änderungen berücksichtigen. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre finanziellen Angelegenheiten in guten Händen sind.

Umsatzsteuer im Gesundheitswesen

Die Umsatzsteuer im Gesundheitswesen ist geprägt von Ausnahmen und Sonderregelungen. Während viele medizinische Leistungen umsatzsteuerfrei sind, unterliegen bestimmte Tätigkeiten dennoch der Umsatzsteuerpflicht. 

Die korrekte Einordnung Ihrer Leistungen ist entscheidend, um rechtliche Risiken und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Neue Erlasse und gesetzliche Änderungen sorgen hier für Unsicherheiten. 

Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie dabei, diese komplexen Regelungen zu verstehen und Ihre Umsätze korrekt zu deklarieren.

Körperschaftsteuer und Gemeinnützigkeitsrecht

Krankenhäuser, die als gemeinnützige Organisationen anerkannt sind, profitieren von erheblichen Steuererleichterungen bei der Körperschaftsteuer. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfordert jedoch die strikte Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Besonders wichtig ist die klare Abgrenzung zwischen steuerpflichtigen und steuerbefreiten Tätigkeiten. Verstöße können zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen und erhebliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Durch regelmäßige Überprüfung Ihrer Aktivitäten stellen wir sicher, dass Sie alle Kriterien für die Gemeinnützigkeit einhalten und die damit verbundenen steuerlichen Vorteile nutzen.

Steuer- und Beratungsleistungen für Ihr Krankenhaus

Langfristige Steuerplanung
Steuererklärungen
Beratung bei Umstrukturierungen
Ausgliederung und Umwandlung
Digitalisierung steuerlicher Prozesse
Kooperationsvorhaben und Privatisierung
Nutzung von Abschreibungen
Begleitung im Gemeinnützigkeitsrecht
Investitionsstrategien
Rechtsformwechsel

Aktuelle Steuer- und Rechtsberatung für Ihr Krankenhaus

Mit unserer proaktiven Beratung sorgen wir dafür, dass Sie sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können, während wir die steuerlichen und rechtlichen Entwicklungen im Blick behalten. So sind Sie bestens gerüstet, um auf Veränderungen zu reagieren und die Zukunft Ihres Krankenhauses erfolgreich zu gestalten.

Ob Änderungen im Umsatzsteuerrecht, Anpassungen im Gemeinnützigkeitsrecht oder neue Regelungen zur Körperschaftsteuer – wir halten Sie auf dem Laufenden.

Wir analysieren relevante Gerichtsurteile und deren Auswirkungen und leiten praxisrelevante Handlungsempfehlungen für Sie ab.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen detaillierten Überblick über Fördermöglichkeiten im Gesundheitswesen und zeigen Ihnen, wie Sie diese optimal nutzen können.

Mit unserer praxisnahen Erfahrung stehen wir Ihnen dabei immer bei jedem Schritt beratend zur Seite.

Sichern Sie sich unsere Expertise im Gesundheitswesen

  • In welcher Rechtsform (z.B. GmbH oder Einzelunternehmen) sind Sie tätig?
  • Welchen Umsatz haben Sie jährlich?
  • Sind Sie Einnahmenüberschussrechner oder Bilanzierer? 
  • Welche Abrechnungssoftware nutzen Sie?
  • Wie viele Mitarbeiter beschäftigen Sie?
     
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